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Immobilienkauf in Frankreich

Ich versuche einen Überblick über den Hauskauf in Frankreich zu geben. Ich gebe hier nach bestem Wissen und Gewissen wieder was ich erfahren habe, schließlich bin ich weder Makler, noch Jurist. Sehr viel davon habe ich mir im Internet angelesen, oder im Buch Frankreichimmobilien: Informationen und Praxiswissen für Käufer, Besitzer und Verkäufer (Immobilien im Ausland).

Immobilienkauf in Frankreich

Die erste Idee eine Immobilie in Frankreich zu kaufen hatten wir vor ein paar Jahren. Anfänglich eher als Schnappsidee oder Spinnerei, denn als konkretes Vorhaben. Nach und nach interessierten wir uns dann doch ernsthafter für ein Ferienhaus in der Bretagne und wir begannen die Häuser die zum Verkauf standen auch im Internet zu suchen. Wir suchten nach bezahlbaren Objekten und vereinbarten erste Besichtigungstermine.

2016 war es dann soweit, wir begannen uns zu informieren worauf bei einem möglichen Hauskauf zu achten wäre und wie das in Frankreich abläuft.

Ablauf

Wir interessierten uns für ein Haus das wir bei Spaziergängen durch den Ort fanden und anhand der Schilder “a vendre” als Kaufobjekt identifizierten. Verschiedene Telefonnummern auf verschiedenen Verkaufsschildern führten uns dann zu den Internetseiten der Immobilienbüros oder Notare. Die Internetseiten der Notare sind eine wahre Fundgrube für Immobilien.
Auf den Internetseiten stehen bereits hilfreiche Informationen zur Wohnfläche und Grundstücksgröße, sowie bereits erfolgten Renovierunsarbeiten, oder auch manchmal noch ausstehende Arbeiten. Natürlich sind hier eher die positiven Aspekte einer Immobilie hervorgehoben, man will ja was verkaufen. “Au calme” steht dabei eher für “weit weg von allem” als für ruhige Lage.

Die angegebenen Preise sind verhandelbar, deswegen lohnt es sich immer bei der Maklerin nach der Geschichte des Hauses zu fragen. Seit wann soll das Haus verkauft werden ist ebenso wichtig wie die Preisentwicklung der letzten Jahre? Die Sprachbarriere ist leicht überwunden, jedenfalls komme ich mit meinem (schlechten) Schulfranzösich leidlich durch. Die Franzosen helfen wo sie können, wenn sie sehen, dass man sich bemüht.

Es gibt eine ganze Menge vorgeschriebener Gutachten die der Verkäufer besorgen muss und die einen ganz guten Überblick über den Zustand eines Hauses geben.

Gutachten

Alle angeführten Gutachten sind zum Teil aus oben Zitiertem Buch entnommen, zum größeren Teil aber aus eigener Erfahrung, entweder weil sie bei der Besichtigung direkt von der Maklerin vorgelegt oder später nachgereicht wurden, oder weil sie vom Notar angefordert wurden.

  • Parasiten
    Ein Standard-Gutachten, das nur wenige Monate gültig ist und sowohl Termiten, wie auch Holzschädlinge und Schimmelpilze in Holz und Mauern berücksichtigt.
  • Asbest und Blei
    Asbest – ist auch Pflicht, soweit ich das bisher verstanden habe, muss der Käufer nur wissen wo in dem Haus Asbest vorhanden ist und ob bereits Handlungsbedarf besteht.
    Blei – ist scheinbar nur dann Pflicht, wenn das Haus schon älter ist – wie alt kann ich nicht sagen, möglicherweise reicht eine Erklärung des Verkäufers, dass keine Bleirohre im Haus vorhanden sind.
  • Elektrizitätsgutachten
    Wenn die Elektroinstallation älter als 15 Jahre ist, muss ein Gutachten über die Konformität der Elektroinstallation abgegeben werden.
  • Gas
    … wie bei der Elektroinstallation – ist die Gasinstallation älter als 15 Jahre, muss ein Gutachten aussagen, dass die Installation innerhalb des Hauses in Ordnung ist.
  • Energie
    Energieausweis – d.h. DPE – diagnostic de performance énergétique
  • Sickergrube
    Hier muss angegeben werden, ob eine Sickergrube (fosse septique) vorhanden und in Ordnung ist. Eine neue Sickergrube schlägt mit mindestens € 6.000.- zu Buche, der Standort wird von einem Gutachter festgelegt. Die Gemeinde stellt dem Verkäufer ein Gutachen darüber aus, dass das Haus vollständig an die Kanalisation angeschlossen ist (tout à l’égout / à l’assainissement collectif).

Benötigte Unterlagen

Immobilienbüro / Vorvertrag

Im Vorvertrag stehen alle relevanten Personalinformationen, weshalb alle Daten zu den Personen und zur Finanzierung benötigt werden.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Alle Vornamen – Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
    • Falls die Immobilie von einem Ehepaar gemeinschaftlich gekauft wird
  • Geburtsname der Frau
    • Als Nachweis gilt die Geburtsurkunde.
Notar

Der Notar braucht fast die gleichen Dokumente. Ebenso wie im Immobilienbüro muss man sich sowohl eindeutig identifizieren wie auch den Familienstand nachweisen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Auszug aus dem Stammbuch / Familienbuch
Bank

Die Unterlagen die bei der Bank benötigt werden zielen natürlich sowohl auf die Einkommenssituation wie auch auf die Belastungen ab.

  • Kreditnehmer
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Stammbuch
    • Heiratsurkunde
    • Wohnbestätigung – Meldebescheinigung, Strom-, Gas-, Wasserrechnung
  • Einkommen
    • Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate
    • Arbeitsvertrag, sofern kürzer als ein Jahr beim aktuellen Arbeitgeber
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
    • Nachweis über Vermögen – Immobilien / Anlagevermögen
    • Einkünfte aus Vermietung
    • Kindergeldnachweis
    • Andere Einkünfte
    • Nachweis über Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten
  • Belastungen
    • Kreditauszüge und Tilgungspläne laufender Kredite
    • Mietkosten
    • Nebenkosten / laufende Kosten Haus
    • andere steuerlich absetzbare Belastungen
    • letzte Steuererklärung (möglicherweise die letzten beiden)