Dienstag 01.08.2017
Am Montag dem 31.07.2017 haben wir ein Kaufangebot an das Immobilienbüro übermittelt.
Dienstagmittag kommt bereits die Antwort – der Verkäufer hat den Kaufpreis akzeptiert, Wir werden dieses Haus wohl kaufen.
Jetzt geht’s an’s Bürokratische
- Mail an die Bank: wir würden gerne die Finanzierungssumme aufteielen in Kaufpreis + Renovierungskosten (zumindest die ersten großen Handwerkerrechnungen) und fragen nach ob das möglich ist.
- Antwort der Bank: kein Problem, sie brauchen nur die Angebote der Handwerker.
- In einer der letzten Mails hat die Bank übrigens gefragt, wann wir wieder in Plouhinec sein werden, oder ob wir alles online abwickeln wollen – wir werden alles online abwickeln. Die Bank akzeptiert das, das Immobilienbüro und soweit wir gehört haben, auch der Notar.
- Mail vom Immobilienbüro:
- benötigte Daten und Unterlagen für den „compromis de vente“
- Ist nicht ganz so wild:
- Name, Mädchenname der Frau
- Alle Vornamen (Kopien der Reisepässe bzw. Personalausweise)
- Datum und Ort der Geburt (Kopien der Geburtsurkunden)
- Berufe
- Datum und Uhrzeit der Hochzeit (Kopie der Heiratsurkunde)
- Adresse
- Kreditsumme die wir bei der Bank aufnehmen wollen
- Eigenanteil
- Name der Bank
- Auf die Frage (ans Immobilienbüro) wie es weiter geht wird folgender Ablauf geschildert:
- Mit den vollständigen Daten wird der Kaufvertrag ausgefüllt und uns per Mail zugesandt.
- Wenn wir mit dem Kaufvertrag so einverstanden sind, soll der Verkäufer den Kaufvertrag zuerst unterschreiben.
- Das unterscheidet sich von der scheinbar üblichen Praxis in Frankreich, wonach der Käufer, wenn er einen vom verlangten Kaufpreis abweichenden Kaufpreis bietet, als Bieter zuerst den Kaufvertrag unterschreibt. Allerdings gibt es da nochmal Unterschiede zwischen einem ~Kaufversprechen (promesse de vente) und einem Vorvertrag (compromis de vente).
- Der vom Verkäufer unterschriebene Vorvertrag wird per Einschreiben mit Rückschein geschickt, von uns unterzeichnet und zurückgeschickt. Wenn der von beiden Parteien unterschriebene Vorvertrag wieder beim Immobilienbüro eingetroffen ist, wird eine „Nachfrage“ an uns geschickt. Wenn die gesetzliche 10-tägige Wiederrufsfrist abgelaufen ist, ist eine Anzahlung in Höhe von 5% des Kaufpreises fällig. Die Anzahlung wird an den Notar überwiesen.
Jetzt warten wir auf den compromis de vente.